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   OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 63/94   

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OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 63/94 (https://dejure.org/1995,7883)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.03.1995 - 4 L 63/94 (https://dejure.org/1995,7883)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. März 1995 - 4 L 63/94 (https://dejure.org/1995,7883)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländer; Ausweisungsschutz; Generalprävention

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 63/94
    Ein Ausweisungsgrund ist im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG schwerwiegend, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25.03.1994 - 1 B 30.94 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 4 S. 2; Beschluß vom 10.01.1995 - 1 B 153.94 -).

    Zum anderen ist in Fällen besonderen Ausweisungsschutzes nach § 48 Abs. 1 AuslG (bzw. auch Art. 3 Abs. 3 ENA) eine generalpräventiv motivierte Ausweisung auch nur ausnahmsweise zulässig, nämlich dann, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis danach besteht, die Tat über die strafrechtliche Sanktion hinaus zum Anlaß für eine Ausweisung zu nehmen, um andere Ausländer von der Begehung von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuschrecken (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluß vom 10.01.1995 aaO; GK-Ausländergesetz, Erläuterungen 47 ff. zu § 48 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 63/94
    Die Ausländerbehörde oder die Gerichte können nämlich die Frage einer Wiederholungsgefahr, deren Vorliegen unbeschränkt der gerichtlichen Überprüfung unterliegt, anders beurteilen als die Strafgerichte (vgl. i.e. hierzu BVerwG, Urteil vom 29.07.1977 - I B 137.77 -, NJW 1977, 2037; Beschluß vom 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, InfAuslR 1990, 4 ff.; Senat, Beschluß vom 09.02.1993 - 4 M 146/92 - Beschlüsse vom 19.10.1993 - 4 M 62/93 und 4 M 98/93 -).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 63/94
    Zunächst ist im Hinblick auf das Berufungsvorbringen der Parteien ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß der insoweit maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Bescheide derjenige der letzten behördlichen Entscheidung ist, d.h. maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage, wie sie im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides - hier also am 18. Oktober 1993 - bestand (std. Rechtspr., vgl. BVerwG, u.a. Urteil v. 06.04.1989 - 1 C 70.86 - E 81, 356, 358 = NVwZ 1989, 768; Beschluß v. 18.08.1993 - 1 B 119.93 -, InfAuslR 1994, 12; Senat, Urteil v. 13.07.1994 - 4 L 198/93 -).
  • BVerwG, 18.08.1993 - 1 B 119.93
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 63/94
    Zunächst ist im Hinblick auf das Berufungsvorbringen der Parteien ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß der insoweit maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Bescheide derjenige der letzten behördlichen Entscheidung ist, d.h. maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage, wie sie im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides - hier also am 18. Oktober 1993 - bestand (std. Rechtspr., vgl. BVerwG, u.a. Urteil v. 06.04.1989 - 1 C 70.86 - E 81, 356, 358 = NVwZ 1989, 768; Beschluß v. 18.08.1993 - 1 B 119.93 -, InfAuslR 1994, 12; Senat, Urteil v. 13.07.1994 - 4 L 198/93 -).
  • OVG Hamburg, 21.10.1992 - Bs V 175/92

    Ausländerrecht: Ausweisung wegen einer längeren Freiheitsstrafe, Jugendstrafe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 63/94
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß für den vorliegenden Fall dahinstehen kann, ob es sich bei den Verurteilungen des Klägers um Freiheitsstrafen im Sinne des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG handelt, wie die Beklagte meint (bejahend Bay.VGH, InfAuslR 1992, 45; 1993, 75; OVG Nordrh.-Westf., InfAuslR 1991, 187; OVG Niedersachsen, Urteil v. 27.05.1993 - 11 L 467/93 -), oder ob § 47 Abs. 2 Nr. 1 auf Jugendstrafen keine Anwendung findet (so OVG Rheinl.-Pfalz, InfAuslR 1991, 158; OVG Hamburg, InfAuslR 1993, 73 und 263; VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1992, 248).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1991 - 18 B 84/91

    Rechtmäßige Regelausweisung; Abschiebungshindernis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 63/94
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß für den vorliegenden Fall dahinstehen kann, ob es sich bei den Verurteilungen des Klägers um Freiheitsstrafen im Sinne des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG handelt, wie die Beklagte meint (bejahend Bay.VGH, InfAuslR 1992, 45; 1993, 75; OVG Nordrh.-Westf., InfAuslR 1991, 187; OVG Niedersachsen, Urteil v. 27.05.1993 - 11 L 467/93 -), oder ob § 47 Abs. 2 Nr. 1 auf Jugendstrafen keine Anwendung findet (so OVG Rheinl.-Pfalz, InfAuslR 1991, 158; OVG Hamburg, InfAuslR 1993, 73 und 263; VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1992, 248).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1993 - 4 M 146/92

    Ausländer; Ausweisungsverfügung; Aufenthaltsgenehmigung; Strafrest; Fiktion;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 63/94
    Die Ausländerbehörde oder die Gerichte können nämlich die Frage einer Wiederholungsgefahr, deren Vorliegen unbeschränkt der gerichtlichen Überprüfung unterliegt, anders beurteilen als die Strafgerichte (vgl. i.e. hierzu BVerwG, Urteil vom 29.07.1977 - I B 137.77 -, NJW 1977, 2037; Beschluß vom 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, InfAuslR 1990, 4 ff.; Senat, Beschluß vom 09.02.1993 - 4 M 146/92 - Beschlüsse vom 19.10.1993 - 4 M 62/93 und 4 M 98/93 -).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.1993 - 11 L 467/93

    Ausländerrecht; Jugendstrafe; Freiheitsstrafe; Gleichsetzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 63/94
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß für den vorliegenden Fall dahinstehen kann, ob es sich bei den Verurteilungen des Klägers um Freiheitsstrafen im Sinne des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG handelt, wie die Beklagte meint (bejahend Bay.VGH, InfAuslR 1992, 45; 1993, 75; OVG Nordrh.-Westf., InfAuslR 1991, 187; OVG Niedersachsen, Urteil v. 27.05.1993 - 11 L 467/93 -), oder ob § 47 Abs. 2 Nr. 1 auf Jugendstrafen keine Anwendung findet (so OVG Rheinl.-Pfalz, InfAuslR 1991, 158; OVG Hamburg, InfAuslR 1993, 73 und 263; VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1992, 248).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2891/90

    Inkrafttreten des EuNiederlAbk für die Türkei; Ausweisungsgründe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 63/94
    Zwar kann der Kläger sich nach mehr als zehnjährigem ordnungsgemäßen Aufenthalt in der Bundesrepublik grundsätzlich auf den besonderen Schutz dieser Bestimmung berufen, die seit dem 20. März 1990 auch auf türkische Staatsangehörige Anwendung findet (vgl. Senat, Beschluß vom 11.09.1991 - 4 M 132/91 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.1991 - 1 S 2891/90 -, DÖV 1991, 851 = NVwZ-RR 1991, 433; weitere Nachweise GK-Ausländergesetz Rdn. 336 zu § 45).
  • BVerwG, 25.03.1994 - 1 B 30.94

    Aussetzung zur Bewährung - Strafvollstreckung - Strafrest - Aussetzung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 63/94
    Ein Ausweisungsgrund ist im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG schwerwiegend, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25.03.1994 - 1 B 30.94 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 4 S. 2; Beschluß vom 10.01.1995 - 1 B 153.94 -).
  • VGH Bayern, 24.10.1991 - 10 CS 91.2662

    Ausländerrecht: Begriff der Freiheitsstrafe, Regelausweisung bei schweren

  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - 1 S 784/92

    Jugendstrafe ist keine Freiheitsstrafe im Sinne von AuslG 1990 § 47 Abs 2 Nr 1

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.1995 - 4 M 20/95

    Ausweisung; Ausländer; Asylantrag

    Diese Rechtsprechung setzt das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf den übereinstimmenden Wortlaut und die Entstehungsgeschichte zu § 48 AuslG für das geltende Ausländerrecht fort (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10.01.1995 - BVerwG 1 B 153.194 - Umdruck S. 4 - vgl. ferner Urteil des Senats vom 09.03.1995 - 4 L 63/94 - unter Bezugnahme auf die genannte Rechtsprechung des BVerwG).
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